Im Jahr 2024 wird sich die Besteuerung von Immobilien in Italien ändern: Hier sind alle Neuerungen. Das Gesetz über den italienischen öffentlichen Finanzrahmen widmet die Besteuerung von Immobilien viel Raum. Doch gehen wir etwas mehr ins Detail und sehen uns an, was geplant ist.
In dem Text, der direkt ins Parlament eingebracht werden soll, ist die Erhöhung der Pauschalsteuer auf Kurzzeitmieten enthalten.
Außerdem ist geplant, die Umsatzsteuer für renovierte Häuser, die vom Superbonus profitieren, nach oben anzupassen.
Eine letzte bisher unbekannte Maßnahme ist die Reform des Katasters, die direkte Auswirkungen auf die Grundsteuer und andere Katastersteuern haben könnte.
Was den steuerlichen Bereich anbelangt, so sind die Maßnahmen von besonderer Bedeutung.
Kurzzeitvermietung: Die Steuer wird im Jahr 2024 von bisher 21% auf 26% angehoben. Von dieser Erhöhung sind nur Kurzzeitvermietungen betroffen, d.h. solche, die weniger als 30 Tage dauern und nur die Zweitsitzwohnung betreffen ("seconda casa").
Die Mieten für die "prima casa" (Erstsitzwohnung) bleiben weiterhin bei 21%. Das bedeutet, dass die kleinen Vermieter, die ihre Häuser in den Bergen oder am Meer vermieten, um ihr Einkommen besser zu gestalten, aufatmen können. Anders sieht es jedoch für diejenigen aus, die ein echtes Geschäft mit Kurzzeitvermietungen aufgebaut haben und sich auf Portale wie Booking und Airbnb verlassen.
Der nationale Identifikationscode
Die neuen Vorschriften für Kurzzeitvermietungen sollten, kurz gesagt, die Steuerhinterziehung bekämpfen. In dieser Anbetracht scheint es auch der Vorschlag für einen nationalen Identifikationscode - mit dem diejenigen, die eine Wohnung mieten, verfolgt werden sollen - verabschiedet worden zu sein. Das grundlegende Ziel dieser Neuerung ist es, die Steuerhinterziehung so weit wie möglich einzudämmen, da es viele Immobilienbesitzer gibt, die ihre Wohnungen für kurze Zeiträume vermieten, ohne dies den Steuerbehörden mitzuteilen. Der Ankündigung zufolge wird dieser Code zur Pflicht, um sich auf Plattformen wie Airbnb oder Booking zu registrieren.
Renovierte Immobilien mit Superbonus: höhere Steuern
Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Steuerstrafe für diejenigen, die beabsichtigen, Immobilien zu verkaufen, die mit dem "110%igen Superbonus" renoviert worden sind. Der anfallende Steuersatz für den Zugewinn einer Immobilie wird auf 26 % angehoben, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die nicht der Hauptwohnsitz ist ("prima casa"), oder wenn sie geerbt wurde.
Die Besteuerung des Zugewinnes wird erhoben, wenn die Arbeit, für die der Superbonus erhalten wurde, in der vorangegangenen Zeit ausgeführt wurde.
Bis wann werden diese höheren Steuern angewandt?
Wer seine Zweitsitzwohnung renoviert hat und sie innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Arbeiten zum Verkauf anbietet, erzielt einen Veräußerungsgewinn, der mit 26 % besteuert wird. In den ersten fünf Jahren können die Renovierungskosten übrigens nicht mehr vom Zugewinn abgezogen werden. Ab dem sechsten bis zum zehnten Jahr können sie zu 50 Prozent abgezogen werden.
Abgeltungssteuer auf Bauforderungen steigt
Die von den Begünstigten zu zahlende Beträge auf die Einkommenssteuer mit Rückforderungspflicht, wenn abzugsfähige Aufwendungen angerechnet werden oder für die der Steuerabzug geschuldet ist, erhöhen sich von 8 % auf 11 %. Dadurch wird den Unternehmen, die die Überweisung erhalten, Liquidität entzogen, da sie einen um dieselbe Steuer verminderten Betrag einnehmen werden. Für die Kunden ist die Auswirkung indirekt.
Grundbuchreform: Welche Auswirkungen hat sie auf Imu (Grundsteuer)?
Sollte es keine weiteren Verzögerungen geben, dürfte die Katasterreform am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Im Prinzip soll es eine allgemeine Neubewertung des italienischen Immobilienbestands geben, die von neuen Kriterien geführt wird, die von den einzelnen Gemeinden und der "Agenzia delle Entrate" (=Italienisches Finanzamt) eingesetzt werden, um die korrekte Einstufung der Immobilien zu ermitteln. Wie sich die Katasterreform auf den Geldbeutel der Immobilieneigentümer auswirkt, ist im Moment schwierig zu bestimmen. Sicher ist derzeit nur, dass die "Imu" und andere Katastersteuern neu gestaltet werden. Die Steuern werden im Verhältnis zum prozentualen Wachstum des Gebäudewerts steigen.