Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 bietet Orientierung für getrenntlebende Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts. Welche Veränderungen ergeben sich bei den Unterhaltsbeträgen?
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es üblich, dass ein Elternteil dem anderen finanzielle Unterstützung für das gemeinsame Kind leisten muss. Der Empfänger des Unterhalts ist der Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe zur Bestimmung des Kindesunterhalts. Diese finanzielle Leistung, die monatlich erbracht wird, soll den Grundbedarf des Kindes sichern, einschließlich Wohnkosten, Verpflegung, Bekleidung, schulischer Bedarf und Spielzeug.
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Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern kann die Entscheidung über die Durchführung von Impfungen für ein normales Kind dem Elternteil übertragen werden, der sich auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) stützt.
Unabhängig von einer konkreten Impfung ist die Einholung eines Gutachtens über die generelle Impffähigkeit des Kindes nicht erforderlich, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation von einem Arzt zu prüfen ist und im Falle einer Kontraindikation ausgeschlossen werden muss. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 8.3.2021 und wies die Klage eines Vaters ab, der sich gegen die Impfung seines Sohnes wehrte.
In Deutschland kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung die Nutzung der ehelichen Wohnung überlässt, wenn ihm die Nutzung der Wohnung unter Berücksichtigung des Wohls der dort lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten mehr am Herzen liegt als dem anderen Ehegatten. Der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, tritt an die Stelle des anderen Ehegatten in den von diesem abgeschlossenen Mietvertrag ein oder setzt einen von beiden Ehegatten abgeschlossenen Mietvertrag allein fort, und zwar ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Abtretungsanzeige beim Vermieter (durch die Ehegatten) oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung im Verfahren zur Überlassung der Wohnung rechtskräftig wird.
Nach den bereits erwähnten Bestimmungen ist ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nicht rechtsschutzbedürftig, wenn sich die Ehegatten über die künftige Nutzung der Ehewohnung einig sind.
Die Möglichkeit, den Abschluss eines Mietvertrags oder dessen Begründung zu beantragen, erlischt ein Jahr nach Rechtskraft der Entscheidung im Scheidungsverfahren, wenn sie nicht vorher rechtshängig gemacht wurde.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern kann die Entscheidung über die Durchführung von Impfungen für ein normales Kind dem Elternteil übertragen werden, der sich auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) stützt.
Unabhängig von einer konkreten Impfung ist die Einholung eines Gutachtens über die generelle Impffähigkeit des Kindes nicht erforderlich, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation von einem Arzt zu prüfen ist und im Falle einer Kontraindikation ausgeschlossen werden muss. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 8.3.2021 und wies die Klage eines Vaters ab, der sich gegen die Impfung seines Sohnes wehrte.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einem Berufungsverfahren mit der Frage zu befassen, wie ein Hochzeitsgeschenk und Schmuck, den die Braut erhalten hat, im Falle einer Scheidung der Ehe rechtlich zu behandeln ist.
Der Fall: Im November 2015 heirateten ein türkischer Staatsbürger und eine deutsche Staatsbürgerin. Beide waren in Deutschland geboren und aufgewachsen. Im April 2016 hatten sie außerdem eine religiöse Ehe geschlossen. In der religiösen Eheschließung war der Ehefrau von ihrem Mann ein Hochzeitsgeschenk versprochen worden. Anlässlich der Hochzeit wurde sie von den Gästen mit wertvollen Geschenken in Gold beschenkt. Nach ein paar Jahren haben die Parteien sich scheiden lassen. Die Ehefrau, die diese noch nicht erhalten hatte, verlangte die Zahlung des versprochenen Hochzeitsgeschenks sowie die Herausgabe des von den Gästen der Hochzeitsfeier geschenkten Goldes.
Der Fall unterliegt dem islamischen Recht, wonach das Geschenk an die Braut obligatorisch ist und vom Bräutigam bezahlt werden muss. Solange das Brautgeschenk noch nicht bezahlt - und damit die Verpflichtung erfüllt - wurde, bedarf die Vereinbarung über das Brautgeschenk zu ihrer Wirksamkeit - wie bei einer Schenkung in Deutschland - einer notariellen Urkunde.
Wenn die Braut das Hochzeitsgeschenk noch nicht erhalten hat und das Versprechen des Hochzeitsgeschenks nicht notariell beurkundet wurde, kann die Zahlung des Hochzeitsgeschenks nicht verlangt werden. Erhält die Braut Gold und Schmuck von den Hochzeitsgästen, hat sie das Eigentum daran erworben und ist dazu berechtigt.
Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt gerichtlich angefochten werden, an dem der Elternteil, der die Vaterschaft anfechten will, davon Kenntnis erlangt.
Die Verjährungsfrist für den Anspruch beginnt mit der Kenntnis des Klägers von den Umständen, die eine Vaterschaft ausschließen. Die für den Beginn der Anfechtungsfrist maßgebliche Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft des zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheirateten Mannes sprechen, wird dem vermeintlichen (biologischen) Vater bereits dadurch zugebilligt, dass er zum Zeitpunkt der Empfängnis mit der Mutter des Kindes Geschlechtsverkehr hatte und das Kind eine ihm zum Zeitpunkt der Geburt bekannte Fehlbildung aufweist, die auf einem auch bei ihm bestehenden Erbfehler beruht.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm
Der biologische Vater hat nur dann das Recht, die (rechtliche) Vaterschaft des Ehemanns der Mutter oder eines anderen Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat, anzuerkennen, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozio-familiäre Beziehung besteht.
Eine solche Beziehung kann angenommen werden, wenn der rechtliche Vater die Verantwortung für das Kind ausübt. In Deutschland kann sich der leibliche Vater nicht darauf berufen, dass er vor der Geburt des Kindes noch gelegentlich Kontakt zur Kindesmutter hatte und mit Beginn der Schwangerschaft die Verantwortung für das Kind übernehmen wollte.
Quelle: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.11.2020
Beim Kindesunterhalt, insbesondere bei der Geltendmachung von Mehrbedarf (z.B. Hortkosten), wird immer das konkrete Einkommen des Unterhaltspflichtigen maßgeblich. Bei Mehrbedarf ist also grundsätzlich nicht der unterhaltspflichtige Elternteil allein verantwortlich, sondern auch der andere Elternteil ist anteilig für die Deckung dieses Bedarfs verantwortlich und muss sich auch finanziell beteiligen. Daher muss dem Kind die Möglichkeit eingeräumt werden, eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu erhalten, um den Wert der Verpflichtung berechnen und geltend machen zu können.
Quelle: Entscheidung des BGH
In Deutschland ist der Vater eines von der Mutter getrennt lebenden Kindes auch gegen seinen erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern und Eltern sind gesetzlich zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet.
Es ist dem Kindeswohl grundsätzlich förderlich, wenn das Kind durch den Umgang mit seinen Eltern die Möglichkeit erhält, seinen Vater kennenzulernen und sich mit ihm vertraut zu machen oder auch nur eine persönliche Beziehung mit Hilfe des Umgangs fortsetzen zu können. Für das deutsche Recht stellt daher die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung eine erhebliche Abkehr von der elterlichen Verantwortung und zugleich die Verweigerung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht dar.
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.11.2020
In Deutschland kann der vom Gericht angeordnete Umgang eines Kindes mit dem anderen Elternteil nicht ohne eine begründete Abänderungsentscheidung des Gerichts verweigert werden, auch nicht unter Hinweis auf Umgangsverbote aus gesundheitlichen Gründen. Gegen einen Elternteil, der ohne eine entsprechende gerichtliche Entscheidung den Umgang mit dem Kind verweigert, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Nach deutschem Recht gehört der Umgang zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind zum absolut notwendigen Mindestmaß an zwischenmenschlichen Beziehungen und darf nur in Ausnahmefällen entfallen.
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 8.7.2020.
Der deutsche BGH hat klargestellt, dass die vorzeitige Auflösung der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses beantragt werden kann.
Der Antrag auf vorzeitige Auflösung der Gütergemeinschaft ist ausschließlich an die Trennung und den Ablauf einer Trennungszeit von mindestens drei Jahren gebunden. Nach Ablauf der drei Jahre erfordert weder die Unterbrechung des Schutzes vor Vergleichen über das gesamte mit der Auflösung der Gütergemeinschaft verbundene Vermögen noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren, dass ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Auflösung der Gütergemeinschaft nachgewiesen wird.