Der Kauf eines Hauses ist nicht nur mit der Zahlung des Kaufpreises verbunden, sondern auch mit der Bezahlung aller anderen Parteien, die neben dem Verkäufer an dem Geschäft beteiligt sind.
So fallen Kosten für den Notar, den Makler und nicht zuletzt für den Staat an, der über das Konsistorium Ihre Eigentumsrechte verwahrt.
Diese Kaufnebenkosten machen einen nicht unerheblichen Teil der Kauf- und Verkaufskosten aus.
Es ist nicht ungewöhnlich, 10 % der Nebenkosten zum Kaufpreis hinzuzurechnen. Die Höhe der Nebenkosten hängt von der Region ab, in der Sie kaufen, da die Grundsteuer von Region zu Region variiert.
Die Nebenkosten beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung sind natürlich unterschiedlich. Es gibt aber auch Kosten, die bei allen Kaufvarianten gleich sind.
Auf jeden Fall fallen die folgenden Nebenkosten an:
-) Notarielle Urkunde
-) Eintragung ins Grundbuch
-) Grunderwerbsteuer
-) Marktübliche Maklergebühr 3,5 - 7 % inkl. MwSt.
Im Einzelnen
-) Notarkosten
Der notarielle Kaufvertrag für den Erwerb einer Wohnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die notarielle Beurkundung ist daher notwendig, um den Kauf zu formalisieren. Die Notarkosten betragen ca. 1% des Kaufpreises.
Wird der Notar mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit dem Haus- oder Wohnungskauf beauftragt, erhöht sich der Betrag entsprechend. Ein Beispiel: Sie kaufen mit einer Hypothek und müssen deshalb den Darlehensvertrag mit der Bank auflösen. Oder Sie wollen gleichzeitig mit dem Kauf ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht zugunsten Dritter einräumen.
Normalerweise zahlt der Käufer alle Notarkosten. Es kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.
-) Kosten der Eintragung
Der eigentliche Eigentumswechsel findet erst mit der Eintragung ins Grundbuch statt. Der notariell beurkundete Kaufvertrag reicht nicht aus, um formell Eigentum an der Immobilie zu erwerben. Der Notar stellt auch die Kosten des Grundbuchamtes in Rechnung, die sich in Eintragungsgebühren für den Eigentumswechsel und Vollzugsgebühren für den Kauf der Immobilie unterteilen.
Diese Kosten variieren je nach Gebührenordnung und Höhe des vereinbarten Kaufpreises und betragen in der Regel etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
-) Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder Grundstücksteils erhoben wird. Sie wird auf der Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Landessteuer, die auf die Gemeinden übertragen werden kann.
Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) vom Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG).
Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis.
-) Maklerprovision
Nach § 652 BGB steht dem Makler für seine Tätigkeit eine Provision zu, wenn er einen Kaufinteressenten nachgewiesen hat und aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.
Weitere Gebühren sind dem Makler nur zu erstatten, wenn dies vorher vereinbart wurde (auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt).
Im Gegensatz zu den Notargebühren gibt es für die Maklerprovision keine Gebührenordnung, die die Höhe des Honorars regelt. Die Höhe der Provision kann daher frei vereinbart werden. Lediglich bei der Vermittlung von Mietverträgen hat der Gesetzgeber die maximal zulässige Provision auf 2 Monatsmieten begrenzt.
Beim Verkauf von Immobilien wird die Maklerprovision in den meisten Regionen zwischen Verkäufer und Käufer hälftig geteilt - für beide Parteien eine Bruttoprovision von 3,57 % des Kaufpreises - in den Regionen Hamburg (6,25 %), Bremen und Hessen (5,95 %) sowie Berlin und Brandenburg (7,14 %) wird die Maklerprovision in der Regel vollständig vom Käufer getragen.
Maklerprovisionen sind beim Verkauf von Immobilien nur dann steuerlich absetzbar, wenn ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erzielt wurde, z.B. weil die Immobilie zum Betriebsvermögen gehörte oder innerhalb von 10 Jahren vermietet und verkauft wurde.