Der Kauf von einer Immobilie im Bau in Italien ist eine attraktive Möglichkeit, Ihr Traumhaus nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Haben Sie eine Immobilie in Italien gefunden, die noch im Bau ist? Dann ist das italienische Baurecht zu beachten.
Der Kauf einer italienischen Immobilie im Bau ermöglicht nicht nur die Möglichkeit, die Immobilie nach eigenen Wünschen zu personalisieren, sondern auch, eine Immobilie zu erwerben, die perfekt Ihren Vorstellungen entspricht.
Im Gegensatz zum Kauf einer gebrauchten Immobilie, bei dem Sie den Zustand und die Ausstattung bereits vorfinden, haben Sie bei einer Neubau-Immobilie die Freiheit, alles nach Ihren Wünschen zu planen.
Unter "im Bau befindlichen Gebäuden" sind nach italienischen Baurecht Gebäude zu verstehen, für die eine Baugenehmigung beantragt wurde und die noch gebaut werden müssen oder deren Bau bisher nicht abgeschlossen ist, da sie sich in einem Stadium befinden, in dem die Nutzungsbescheinigung bislang nicht erteilt werden kann.
Hier finden Sie umfassende Informationen und professionelle Beratung, um diesen Prozess für Sie so sicher und effizient wie möglich zu gestalten.
Welchen Schutz bietet mir das italienische Recht, wenn ich mich für den Kauf einer im Bau befindlichen Immobilie entscheide? Welche Verpflichtungen hat der Verkäufer? Welche Garantien erhalte ich?
Wie ist ein Vorvertrag für eine im Bau befindliche Immobilie in Italien aufgebaut? Was sind die wesentlichen Elemente? Muss er von einem Notar beurkundet werden?
Was sieht das italienische Recht über die Garantien zu Gunsten des Käufer einer Immobilie Im Bau?
Das italienische Recht schützt der Käufer einer Immobilie im Bau, indem es besondere Pflichten zu Lasten des Verkäufers vorsieht
Wie kann ich das Risiko der Insolvenz eines Bauunternehmers beim Bau einer Immobilie in Italien absichern? Verliere ich das vorausbezahlte Geld?
Bin ich gegen Mängel an einer neu gebauten Immobilie versichert? Ist der Verkäufer verpflichtet, sie mir zu geben? Wie lange dauert der Versicherungsschutz?
Wie hoch sind die Nebenkosten für den Kauf einer neuen Immobilie? Sind die Steuern höher als bei einer gebrauchten Immobilie?
Es kommt vor, dass diejenigen, die sich zum Kauf eines im Bau befindlichen Hauses entschließen, die Zeit von der Kaufvereinbarung bis zur notariellen Beurkundung und der anschließenden Schlüsselübergabe in Ungewissheit leben. Wird alles gut gehen? Wird es dem Bauunternehmer gelingen, die Arbeit wie geplant und pünktlich zu beenden? Wird das Haus wirklich so sein, wie sie es beschrieben haben?
Das italienische Baurecht sieht eine Reihe von Schutzmaßnahmen für den Käufer vor. Im Allgemeinen sind dies:
Der erste Schritt beim Kauf einer im Bau befindlichen Immobilie ist die Unterzeichnung des Vorvertrags ("contratto preliminare"), in dem die Immobilie und ihre Eigenschaften genau bezeichnet, der Preis festgelegt und die Lieferbedingungen sowie die Frist bestimmt werden, innerhalb derer man zum Notar gehen muss, um den endgültigen Kaufvertrag zu unterzeichnen, mit der das Eigentum an der Immobilie auf Sie übertragen wird.
Doch bevor man zu diesem Ergebnis kommt, sind beim Verkauf von Immobilien im Bau einige Schritte zu unternehmen. Das Verfahren ist gesetzlich streng geregelt, um die schwächere Partei, d.h. den Käufer, zu schützen.
Wieso brauche ich den Notar?
Der Vorvertrag über den zu bauenden Haus bezieht sich nach italienischem Baurecht auf den Verkauf einer "zukünftigen Sache", d. h. einer Sache, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht entstanden ist. Diese Besonderheit erfordert das Eingreifen des Notars, der den Vorvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde abfasst und - wenn eine der Vertragsparteien dies beantragt - in den öffentlichen Grundbüchern umschreibt, um den Käufer zu schützen (z. B. im Falle des Konkurses des Bauunternehmers vor der Fertigstellung der Immobilie und ihrer Übergabe). Die Umschreibung im Italienischen Grundbuchamt des Vorvertrags dient dazu, den Käufer vor dem Risiko zu schützen, dass eine andere Partei Anspruch auf das Eigentum an der Immobilie erhebt.
Was soll der Vorvertrag enthalten?
Gerade um den Käufer vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, legt das Gesetz den Mindestinhalt des Vorvertrags fest, d. h. die Dinge, die auf keinen Fall in dem Vertrag fehlen dürfen, und dazu gehören
Was muss der Notar beachten?
Beim Abschluss des endgültigen Kaufvertrags muss der Notar prüfen, ob der Verkäufer diesen Verpflichtungen nachgekommen ist und ob die Baugenehmigung in Ordnung ist, sonst kann der italienische Notarvertrag nicht aufgesetzt werden.
Um das Risiko unangenehmer Überraschungen zu vermeiden, behält der Notar auch den Restbetrag des vom Käufer für den Immobilienkauf gezahlten Preises ein und überweist ihn nur dann an den Verkäufer, wenn die Urkunde erfolgreich umgeschrieben wurde; andernfalls gibt er den Betrag an den Käufer zurück.
Neben der Verpflichtung, den Vorvertrag einer zu errichtenden Immobilie in Form einer notariellen Urkunde abzuschließen, gibt es gibt es nach italienischem Baurechtzusätzliche Garantien zugunsten des Käufers eines Hauses in Italien, das sich im Bau befindet und daher bis jetzt nicht vollständig fertiggestellt ist. Der Verkäufer hat insbesondere die folgenden Verpflichtungen:
1. eine Bürgschaft von einer Bank oder Versicherung stellen, um die Rückzahlung einer vor der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags erhaltenen Anzahlung oder Vorauszahlung zu garantieren;
2. eine Versicherungspolice mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren abzuschließen, um eventuelle Baumängel und die Risiken des Untergangs der Immobilie abzudecken (z. B. im Falle eines Einsturzes oder einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung des im Bau befindlichen Gebäudes).
Der Verkauf einer im Bau befindlichen Immobilie ist nach italienischem Recht nichtig, wenn die dem Verkäufer auferlegte Bürgschaft fehlt. Es handelt sich um eine "relative Nichtigkeit" handelt, die nur vom Käufer geltend gemacht werden kann: Er kann also das Fehlen der Bürgschaft beanstanden, indem er die Anfechtung des bereits unterzeichneten Vorvertrags beantragt, ohne dass er so weit gehen muss, den endgültige Kaufvertrag zu verlangen.
Zweck der Bürgschaft ist es, für den Fall, dass der Bauträger in eine Krisensituation gerät, die Rückerstattung der vom Erwerber bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich gezahlten Beträge und des Wertes aller anderen Gegenleistungen (sowie der entsprechenden gesetzlichen Zinsen, die bis zum Zeitpunkt des Eintretens der vorgenannten Situation aufgelaufen sind) zu gewährleisten.
Eine Bürgschaft kann auch von mehreren Bürgen gemeinsam übernommen werden. In diesem Fall können die einzelnen Bürgschaften entweder durch getrennte Urkunden für jeden Bürgen und seine jeweiligen Anteile oder durch eine einzige Urkunde, in der die Bürgen und ihre jeweiligen Anteile aufgeführt sind, übernommen werden. Die Aufteilung nach Anteilen wirkt im Verhältnis der Bürgen untereinander, unbeschadet der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Käufer der zu bauenden Immobilie.
Die Bürgschaft muss den Höchstbetrag der Gesamtsumme der Bürgschaft abdecken, der den Beträgen und dem Wert aller anderen Gegenleistungen entspricht, die der Bauträger bereits erhalten hat und die er gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen noch erhalten muss, und zwar ohne Selbstbehalt.
Die Wirksamkeit der Bürgschaft erlischt nämlich, wenn der Bürge vom Bauträger oder einer anderen Partei eine Kopie der Urkunde über die Übertragung des Eigentums an der Immobilie oder der endgültigen Abtretungsurkunde erhält.
Die zehnjährige Versicherungspolice dient zur Deckung von materiellen und unmittelbaren Schäden am Gebäude, einschließlich Schäden an Dritten, zu denen der Bauherr gemäß Artikel 1669 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet ist, die durch den vollständigen oder teilweisen Verfall oder durch schwerwiegende Baumängel des Bauwerks, durch einen Fehler im Boden oder einen Konstruktionsfehler entstehen und in jedem Fall nach Abschluss des endgültigen Kauf- oder Abtretungsvertrags auftreten.
Die Versicherung tritt ab dem Datum der Fertigstellung des Bauwerks in Kraft.
Die Versicherungsschutz greift auch, wenn Probleme mit dem Baugrund auftreten, insbesondere wenn die Immobilie aufgrund von Mängeln nicht mehr für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Jedoch, bei Fehlern am Boden, wird die Haftung des Bauunternehmers ausgeschloßent, wenn er sich bereits vor Beginn der Arbeiten herausstellt und der Bauherr dennoch die Fortsetzung der Arbeiten verlangt, sofern er früher entstanden ist und entdeckt wurde.
Welche Mängel sind gedeckt?
In Bezug auf Baumängel, so sind diese die, die sowohl die wesentlichen Teile der Immobilie als auch bestimmte zusätzliche Punkten betreffen können, die die dauerhafte Nutzung der Immobilie ermöglichen, für die sie gebaut wurde, wie z. B. die Heizungsanlage oder der Schornstein selbst, und die daher bei Vorliegen von Mängeln beeinträchtigt werden.
Was wird von der Versicherung gedeckt?
Die italienische Rechtsprechung hat die Baumängel, für die eine zehnjährige Garantie gilt, genau aufgelistet:
- Verlegung oder der Bruch des Fußbodens innerhalb und außerhalb der Wohnung (z. B. auf der Treppe) und der angrenzenden Wandteile
- Beschädigung von gemeinsamen Arbeiten im Zusammenhang mit Fußböden und Installationen;
- Infiltrationen in den inneren und gemeinsamen Teilen, die auf eine schlechte Abdichtung zurückzuführen sind;
- Unzulänglichkeiten und Funktionsstörungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und den Klärgruben;
- die Nichtfunktionalität von Aufzügen;
- jede Störung der Heizungsanlage;
- der Einsturz oder Zerfall von Außenfassaden.
Hingegen haftet der Bauträger nicht für ästhetische Mängel, für die der Gesetzgeber eine weniger strenge Regelung vorsieht, indem er den Bauherrn gemäß Artikel 1667 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, Mängel innerhalb von 60 Tagen zu beanstanden und zu melden.
Beim Abschluss einer Schadensversicherung sind daher verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, angefangen bei den Höchstentschädigungssummen der Police selbst: So ist unbedingt darauf zu achten, dass der für die Versicherung des Hauses vorgesehene Betrag auch tatsächlich alle Kosten abdeckt, und es empfiehlt sich, auch andere wichtige Punkte zu prüfen, wie die Nichtzahlung der Prämie und etwaige Abweichungen im Verlauf der Arbeiten vom ursprünglichen Projekt.
Der schwierigste Teil bei der Entscheidung, ein Haus im Bau zu kaufen, ist natürlich das Geld.
Was ist beim Erwerb von einer Immobilie in Bau in Italien als Nebenkosten zu zahlen?
Es beginnt mit der Anzahlung, die durch die vom Bauträger ausgestellte Bürgschaft garantiert wird und bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags gültig ist.
Dann gibt es den Vorvertrag (sog. "compromesso",) d.h. eine öffentliche oder private Urkunde, die von einem Notar beglaubigt wird und die Verpflichtung enthält, den Kauf abzuschließen, was wiederum den Käufer schützt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vorvertrag innerhalb von 20 bis 30 Tagen nach seinem Zustandekommen bei der Steuerbehörde registriert werden muss. Für diesen Schritt ist eine Eintragungssteuer zu entrichten, die auf einen festen Betrag von 200 Euro festgesetzt ist.
Sie beträgt 0,50 % der als Anzahlung vorgesehenen Beträge und 3 % der als Vorschuss auf den Kaufpreis gewährten Beträge, wenn die Übertragung nicht mehrwertsteuerpflichtig ist; andernfalls wird ein fester Betrag von 200 Euro fällig.
Diese bei der Eintragung des Vorvertrags gezahlte Steuer wird dann von der bei der Eintragung des endgültigen Kaufvertrags fälligen Steuer abgezogen.
Darüber hinaus ist eine Stempelsteuer zu entrichten: 16 Euro für jede 4 Seiten (und auf jeden Fall alle 100 Zeilen) oder 155 Euro, wenn der Vorvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde oder eines notariellen Privatvertrags abgefasst wurde.
Hinzu kommen die Grundbuchsteuer von 200 Euro und die Hypothekensteuer von ebenfalls 200 Euro. Und dann ist da noch die Mehrwertsteuer, die beim Kauf einer Immobilie in Bau 10 % des Kaufpreises entspricht.
Das ist noch nicht alles: Es fallen Notargebühren an, die sich nach dem Tarif des Notars richten